Träger
Der Friedhof Betziesdorf als Grundstück steht im Eigentum der Stadt Kirchhain und als Einrichtung in der Trägerschaft der evangelischen Kirchengemeinde.
Die Verantwortung für den Friedhof obliegt dem Friedhofsausschuss, der aus Vertretern der Stadt und der Kirchengemeinde besteht.
Friedhofsordnung und Friedhofsgebührenordnung
Die Friedhofsordnung und die Friedhofsgebührenordnung sind die örtlichen Regelungen für die Verwaltung und den Betrieb des Friedhofs. Sie können über nachfolgende Links aufgerufen werden:
Bestattungen, Nutzungsrechte, Grabstätten und -zeichen
Wenn ein Mensch verstorben ist, sind u. a. auch viele organisatorische und rechtliche Fragen zu klären. Der Friedhofsausschuss möchte dabei mit nachfolgenden Dokumenten bzw. Vordrucken unterstützen:
- Informationen zu Bestattungen und Grabstätten etc.
- Antrag auf Überlassung eines Nutzungsrechts
- Antrag_Grabzeichen_Einfassung_Einzel_Doppel_Urnen_Gräber
- Antrag_Grabzeichen_Rasengräber
Verhalten auf dem Friedhof
Der Friedhof ist ein Ort der Stille und des Andenkens an die Verstorbenen.
Die Friedhofsordnung enthält daher u. a. Regelungen für das Verhalten auf dem Friedhof. Die wesentlichen Punkte sind nachfolgend aktualisiert und verdeutlicht aufgeführt.
- Der Friedhof ist während der festgesetzten Zeiten geöffnet.
- Die Besucher(innen) haben sich ruhig und der Würde des Ortes entsprechend zu verhalten. Den Anordnungen der mit der Aufsicht betrauten Personen ist Folge zu leisten. Wer den Anordnungen zuwider handelt, kann vom Friedhof verwiesen werden.
- Kinder unter 10 Jahren dürfen den Friedhof i. d. R. nur in Begleitung Erwachsener betreten.
Einzelvorschriften
Innerhalb des Friedhofs ist nicht gestattet:
- die Flächen außerhalb der Wege und die Grabstätten unbefugt zu betreten,
- den Friedhof und seine Einrichtungen und Anlagen zu verunreinigen oder zu beschädigen, Abraum jeglicher Art abzulegen,
- die Wege ohne besondere Erlaubnis der Friedhofsverwaltung mit Fahr- zeugen zu befahren (dieses Verbot gilt nicht für Kinderwagen, Rollstühle oder Rollatoren),
- Abfälle außerhalb der dafür vorgesehenen Einrichtungen zu entsorgen,
- Druckschriften gewerblicher und politischer Art zu verteilen, Waren aller Art sowie gewerbliche Dienste anzubieten,
- ohne schriftlichen Auftrag einer/eines Berechtigten oder der Friedhofsverwaltung gewerbliche Aufnahmen oder Aufzeichnungen zu machen,
- an Sonn- oder Feiertagen oder in der Nähe einer Bestattungshandlung Arbeiten auszuführen,
- zu lärmen, zu spielen, zu lagern und sich sportlich zu betätigen, Hunde frei laufen zu lassen; sie sind an der Leine zu führen; Hundekot ist über die Restmülltonne zuhause zu beseitigen,
- Unkrautvernichtungsmittel und chemische Schädlingsbekämpfungsmittel zu verwenden.
Der Friedhofsausschuss kann Ausnahmen zulassen, soweit sie mit dem Zweck des Friedhofs und der Ordnung auf ihm vereinbar sind.
Öffnungszeiten
Der Friedhof ist grundsätzlich täglich – ausgenommen nachts – geöffnet.
Das Friedhofstor ist i. d. R. halbseitig verriegelt, um ein unbefugtes Befahren des Friedhofs zu verhindern. Es ist im Übrigen beim Betreten bzw. Verlassen des Friedhofs sorgfältig zu schließen.
Der Zugang zum Friedhof kann durch den Friedhofsausschuss im Bedarfsfall vorübergehend eingeschränkt bzw. untersagt werden.
Entsorgung von Abfällen
Verwelkte Blumen und Kränze sind von den Grabstätten zu entfernen.
Für die Entsorgung von biologisch abbaubaren Abfällen sind die bereitgestellten grünen Tonnen zu nutzen.
Im Falle von als Restmüll zu entsorgenden Abfällen ist die/der Nutzungsberechtigte bzw. die/der Besucher(in) selbst zuständig, z. B. durch Entsorgung über die Restmülltonne zuhause.
Wasserversorgung
Das für die Bewässern der Bepflanzung der Grabstätten bereitgestellte Wasser ist kein Trinkwasser. Jede missbräuchliche oder übermäßige Benutzung der Wasserversorgungseinrichtungen ist nicht gestattet.
In den Wintermonaten ist die Wasserversorgung zur Vermeidung von Schäden abgestellt.
Gewerbliche Arbeiten
Vor bzw. bei der Ausführung gewerblicher Arbeiten sind u. a. folgende Regelungen zu beachten:
- Gewerbliche Arbeiten an den Grabstellen (insbesondere Steinmetz- und gärtnerische Arbeiten) dürfen nur mit vorher erteilter Zustimmung durch
die Friedhofsverwaltung und unter Beachtung der dafür bestehenden Bestimmungen ausgeführt werden. Die Zustimmung wird erst erteilt, wenn die/der Gewerbetreibende oder die Firma in fachlicher, betrieblicher und persönlicher Hinsicht zuverlässig ist und diese Friedhofsordnung durch Unterschrift als für alle einschlägigen Arbeiten verbindlich anerkannt hat. - Gewerbliche Arbeiten sollen nicht während Bestattungsfeierlichkeiten ausgeführt werden.
Lage
Der Friedhof Betziesdorf liegt am Friedhofsweg zwischen den Grundstücken Friedhofsweg 1/1a und Friedhofsweg 3.
Von der Lahnstraße (Ortsdurchfahrt der Landesstraße 3089) ist er erreichbar:
– über die Plomeliner Straße und den Friedhofsweg oder
– über den Raiffeisenweg und den Friedhofsweg.
In der Nähe des Friedhofs befindet sich ein kleiner Parkplatz.
Kontakt / Ansprechpartner:
Friedhofsausschuss Betziesdorf
An der Kirchhofsmauer 8
35274 Kirchhain-Betziesdorf
e-mail: friedhofsausschuss@betziesdorf.de
Ansprechpartner Friedhof/Bestattungen:
Ulrich Ebert, +49 172 6229492